Neue Entgeltordnung tritt in Kraft

Neue Entgeltordnung setzt ein klares Zeichen für die Attraktivität und Modernität der baden-württembergischen Universitätsklinika

Der Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Universitätsklinika e. V. (AGU) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben die Verhandlungen für eine neue Entgeltordnung für alle nichtärztlichen und nichtwissenschaftlichen Berufsgruppen abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Tarifverträge ist erfolgt. Die Entgeltordnung gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2020 an den vier Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm.

Die mit der Entgeltordnung einhergehende grundlegende Modernisierung der Tarifstruktur berücksichtigt in einem stärkeren Maße die besonderen Leistungen und erworbenen Zusatzqualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem universitären Klinikum der Maximalversorgung und bildet die Arbeitsanforderungen besser ab.

Gemeinsam mit dem neuen Entgelttarifvertrag, der im November 2019 verhandelt wurde, profitieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vergütungssituation an den Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm geht weit über die Bezahlung z. B. in anderen Krankenhäusern im Tarifvertrag der Länder hinaus. Einige Berufsgruppen, z. B. im Bereich der Pflege, der Therapie oder die Medizinischen Fachangestellten, erfahren mit der neuen Entgeltordnung eine Aufwertung im Tabellenentgelt und erhalten so darüber hinaus finanzielle Verbesserungen.

„Die Einführung der Entgeltordnung war eine strategische Entscheidung des Arbeitgeberverbandes, um die Berufsgruppen entlang des medizinischen Kernprozesses zu stärken. Wir sind sehr froh darüber, dass die Einigung nun erfolgt ist und die Entgeltordnung rechtswirksam unterzeichnet werden konnte. Dieses tarifliche Alleinstellungsmerkmal sorgt für zeitgemäße und attraktive Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den vier Standorten“, sagen die AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Professor Dr. Udo X. Kaisers. „Vor allem die Pflege wird mit der neuen Entgeltordnung deutlich gestärkt: Dank einer eigenen Entgelttabelle können die in der Pflege vorherrschenden Besonderheiten noch besser berücksichtigt werden, wie zum Beispiel spezielle Zulagenmodelle“, so die AGU-Vorstände weiter.

Der aktuell gültige Entgelttarifvertrag vom November 2019 führt im Zusammenspiel mit der neuen Entgeltordnung in der Pflege zu einem spürbaren Plus auf den Gehaltszetteln der Beschäftigten.

  • So verdient eine examinierte Pflegekraft mit zwei Jahren Berufserfahrung 3.550 Euro brutto im Monat – exklusive gängiger Schichtzulagen. Das sind 547 Euro mehr – rund 18 Prozent – als im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).*
  • Eine ausgebildete Pflegekraft in einem speziellen Bereich wie z. B. auf der Intensivstation verdient mit Fachweiterbildung monatlich über 4.000 EUR. Dies sind ebenfalls knapp 18 Prozent mehr als im TVöD.
  • In der Endstufe (4.733 EUR) bedeutet das mit Fachweiterbildung bei einer Intensivpflegekraft sogar 23 Prozent mehr Entgelt als im TVöD – das sind 883 Euro jeden Monat.

*Neue Entgeltrunde im TVöD ab 01.09.2020 und in vielen Häusern werden Zulagen „TVöD Plus“ gezahlt.

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